Krankenzusatzversicherung

 

Krankenzusatzversicherung

 

 

Private Krankenversicherungsunternehmen bieten so genannte Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte an.


 

Vielzahl von Zusatzversicherungen

 

Die privaten Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu komplettieren. Die bekannteste Zusatzversicherung ist wohl die Zahnzusatzversicherung. Je nach Unternehmen werden hier Zusatzkosten bei professioneller Zahnreinigung, Zahnersatz, Inlay, Implantaten oder Kieferorthopädie prozentual erstattet. Des Weiteren gibt es stationäre Zusatzversicherungen, die die Unterbringung im Ein- und / oder Zweibettzimmer beinhalten sowie die Chefarztbehandlung. Teilweise wird hier auch die gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligung zur stationären Behandlung erstattet. Im ambulanten Bereich bieten die privaten Krankenversicherungen eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an. Dies umfasst je nach Unternehmen die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen, Behandlungen beim Homöopathen, Erstattung der Zuzahlungsbeträge bei Rezepten und physikalischen Behandlungen (z.B. Krankengymnastik) sowie Erstattung eines festgelegten Betrages für Sehhilfen (Brillen und / oder Kontaktlinsen). Des Weiteren gibt es so genannte Krankenhaustagegeld-Tarife (KHT-Tarife), die für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung einen festgelegten Betrag ausbezahlen. Ferner werden auch Krankentagegeldtarife oder Kurtarife angeboten. Sehr wichtig für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung, die ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Kosten im Ausland sowie teilweise auch den Rücktransport nach Deutschland beinhalten. Einige Unternehmen bieten neuerdings auch einen Allround-Schutzbrief im Rahmen der Zusatzversicherungen an. Dieser umfasst beispielsweise das Gassi gehen mit Ihrem Hund wenn Sie im Krankenhaus liegen. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird das Wäschewaschen, das Putzen der Wohnung oder das Kochen organisiert. Ebenso wird bei der täglichen Körperpflege geholfen oder der Versicherte zu seinem Arzt begleitet.


 

Versicherungsantrag

 

Zum Abschluss einer Krankenzusatzversicherung muss dem Versicherungsunternehmen ein entsprechender Antrag vorgelegt werden. In diesem hat die zu versichernde Person Gesundheitsangaben zu machen. Hier wird beispielsweise nach aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen gefragt, ob eine Sehschwäche vorliegt, ob Zähne fehlen oder ein Ersetzen bereits geplant ist, welche Medikamente eingenommen werden oder wurden, welche stationären Behandlungen in der Vergangenheit oder Zukunft stattfanden bzw. –finden usw.
 


Das Krankenversicherungsunternehmen macht die Beiträge abhängig vom Alter, dem Geschlecht, dem zu versichernden Tarif sowie dem Gesundheitszustand. Das Einkommen ist hierbei nicht entscheidend. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt auch jedes Kind seinen eigenen Beitrag, eine kostenfreie Familienversicherung gibt es nicht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind private Krankenversicherungsunternehmen nicht verpflichtet, den gestellten Antrag anzunehmen. Bei Vorliegen erheblicher Erkrankungen oder Beschwerden erhebt das Unternehmen je nach Schwere einen Risikozuschlag auf den Beitrag, einen Vollausschluss der Erkrankung bzw. der Beschwerden oder eine Komplettablehnung des Antrages auf Krankenzusatzversicherung.
 


Die Krankenzusatzversicherung macht aus einem gesetzlich versicherten Patienten in einigen Bereichen einen Privatpatienten. Das bedeutet für den Patienten eine oftmals bessere Behandlung mit höherwertigen Materialien, eine schnellere Terminvergabe, eine Behandlung bei hoch qualifizierten Fachärzten ohne Kassenzulassung, Erstattung von neuen Behandlungs- und Therapiemethoden usw.
 


Die Krankenzusatzversicherungen können je nach Unternehmen entweder online oder bei einem entsprechenden Versicherungsvertreter abgeschlossen werden.